Alle Bürger sind kriminell, so die offensichtliche Geisteshaltung der EU-Nomenklatura. Was in den ehemaligen Ostblock-Diktaturen funktionierte um die Menschen zu unterdrücken, soll nun perfektioniert und auf elektronische Art und Weise in ganz Europa weitergeführt werden!
Abgesehen vom finanziellen Wahnsinn, der Unmengen an Steuergeld verschlingt, das natürlich die Opfer aufzubringen haben, wird frei nach Jean Claude Juncker’s EU-Salamitaktik zuerst die elektronische Überwachung auf Verdacht per richterlicher Weisung ermöglicht,
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ — Jean Claude Juncker
kurz darauf die unbeschränkte Vorratsdatenspeicherung ohne Verdachtsmomente, noch auf 6 Monate begrenzt, wie uns die Medien und die Politik einreden wollen, und dann?!
Zur Korrektur, die Eu-Vorlage 2006/24/EG schreibt laut Artikel 6 eine Mindestdauer von 6 Monaten vor. Die maximale Speicherdauer beträgt zwei Jahre, demnach sind zuzüglich gesetzlicher Verjährungsfristen die effektive Verfügbarkeit der Daten mit mindestens 3½ Jahren anzusetzen.
Die Erfahrung lehrt jedenfalls, auch dieser Schranken fällt in kurzer Zeit auf Grund an den Haaren herbeigezogener Argumente und „fürchterlicher” Szenarien. Und wenn sich die BürgerInnen nicht mehr leichtgläubig einschüchtern lassen wird wieder Etwas inszeniert. Der Einfallsreichtum der exkommunistischen Nomenklatura ist unermeßlich, die ehemaligen Staatsdiener westlicher Länder haben sehr schnell gelernt und stehen ihren Vorbildern aus dem östlichen Europa in absolut Nichts nach. Unsere nationalen Volksvertreter haben ja schon hinlänglich ihre Abneigung gegen den Volkswillen bewiesen bzw. artikuliert!
Und dann erscheint Orwell’s Überwachungsstaat vermutlich als wahres Himmelreich!
„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!” — Bertolt Brecht
Für jeden freiheitsliebenden Menschen ist es demnach Pflicht diese
Bürgerinitiative durch seine Unterschrift zu unterstützen!
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Update vom 30.04.2012
Während sich die Urheber der „Verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung”, kurz VDS, in ihren Löchern verkriechen und nicht zu öffentlichen Stellungnahmen erscheinen, erwachen immer mehr Bürger, nicht zuletzt durch die Aufklärungsarbeit und Demonstrationen verschiedener Gruppen aus der Wahrheitsbewegung (Occupy, ACTA, Anonymous usw.).
http://atv.at/contentset/410627-am-punkt
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Informatinsseite der BürgerInneninitiative
oder direkt online unterschreiben auf
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00037/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung
Text der BürgerInneninitiative siehe Unten stehend.
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Parlamentarische Bürger_inneninitiative betreffend:
„Stoppt die Vorratsdatenspeicherung”
Für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG und Evaluation sämtlicher Terrorgesetze
Seitens der Einbringer_innen wird eine Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Der österreichische Nationalrat kann die österreichische Regierung beauftragen Positionen in den EU-Ministerrat einzubringen. Weiter sind alle Terrorgesetze Bundesgesetze und damit Bundeskompetenz.
Anliegen
Der Nationalrat wird ersucht: die österreichische Regierung aufzufordern, sich für die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und für ein europaweites Verbot der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Darüber hinaus wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze (einschließlich der Vorratsdatenspeicherung) zu evaluieren und falls diese entweder nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.
Begründung
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden von jedem Menschen in Europa sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Alle die in Europa ein Telefon benutzen, E‑Mails verschicken oder sich mit dem Internet verbinden sind davon betroffen. Aus den Daten können persönliche und geschäftliche Beziehungen mühelos abgelesen werden. Bei Telefonaten mit Mobiltelefonen werden noch dazu Standortinformationen gespeichert, aus denen ein genaues Bewegungsprofil erstellt werden kann. Deshalb stellt die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre (Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang) dar. Die EU-Richtlinie verlangt eine grundrechtskonforme Umsetzung die in der jetzigen Form der Richtlinie nicht möglich ist.
In mehreren Staaten ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG vom jeweils nationalen Verfassungsgerichtshof bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die Evaluierung der Richtlinie durch die Europäische Kommission ergab keinerlei Belege für eine Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. In Hinblick auf die Grundrechtseingriffe soll die Richtlinie nun überarbeitet werden. Der österreichische Nationalrat wird mit dieser Bürgerinitiative ersucht, der österreichischen Regierung den Auftrag zu erteilen im EU-Ministerrat für eine Abschaffung der Richtlinie 2006/24/EG und für das Verbot von verdachtsunabhängiger Vorratsdatenspeicherung in der EU einzutreten. Ebenso wird der Nationalrat ersucht die bestehenden Terrorgesetze zu evaluieren und wenn diese entweder in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind zurückzunehmen und das in der Verfassung verankerte Menschenrecht auf Privatsphäre wieder herzustellen.
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- http://www.akvorrat.at
- http://zeichnemit.at
- http://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Claude_Juncker
- http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstand_(Politik)
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