Jud Süß ist ein Film des Regisseurs Veit Harlan aus dem Jahr 1940, gefördert von den damaligen Nationalsozialisten, der an die historisch real existierende Figur des Joseph Süß Oppenheimer angelehnt ist.
Joseph Süß Oppenheimer, geboren 1698 in Heidelberg, wurde 1733 Finanzberater des Herzogs Karl Alexander von Württemberg. Mit einer rigiden Steuerpolitik ermöglichte er dem Herzog einen prunkvollen Lebensstil, brachte damit jedoch die Bevölkerung und die Landstände gegen sich auf. Nach dem Tod des Herzogs 1737 wurde Oppenheimer verhaftet und nach einem mehrmonatigen Prozeß zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 04. Februar 1738 vor den Toren Stuttgarts vollstreckt, indem Oppenheimer in einem zehn Meter hohen Galgen in einem eisernen Käfig gehängt wurde.
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Vorlagen:
Das Drehbuch wurde nach Motiven der Erzählung von Wilhelm Hauff und vermutet, dem Roman von Lion Feuchtwanger, frei nach historischen Tatsachen geschrieben. Nach Studium der noch vorhandenen Drehbuchfassungen geht die Forschung heute davon aus, dass die gleichnamige Novelle von Wilhelm Hauff die mehrfach stark überarbeitete literarische Grundlage des Films war. Im ersten Werbeheft der Produktionsfirma „Terra“ wurde der Streifen angekündigt als „Ein Großfilm: Jud Süß nach der Novelle von Wilhelm Hauff“.
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Handlung:
Oppenheimer erlangte durch diverse Zuwendungen die Gunst des Herzogs und überredet ihn zu immer weiterer Untreue gegenüber seinem Volk zugunsten des eigenen luxuriösen Hofstaates. Zur Rückzahlung der angehäuften Schulden erhält Oppenheimer zunächst das Recht, Straßenzoll zu erheben, welches er ohne Zustimmung der Stände durchsetzt. Die Opposition gegen den Herzog konzentriert sich deshalb vorwiegend auf Joseph Süß Oppenheimer, dem Verfassungsbruch und persönliche Bereicherung im Amt vorgeworfen werden. So erwirkt Oppenheimer auch die Öffnung der Stadt für Juden, er intrigiert und treibt den Herzog zum Widerstand gegen die Stände an. Auch rät er ihm zur gewaltsamen Niederschlagung des drohenden Aufstandes, schließlich war der Herzog zunehmend finanziell von Oppenheimer abhängig geworden.
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Deutsche Version:
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Version mit englischen Untertiteln:
Download: hier oder
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Fazit:
Ersetzt man Jude durch „Lobbyist” oder Manager eines Konzerns bzw. Geschäftsmann/frau, und an die Stelle des Herzogs Minister, Staatssekretär, EU-Kommissar oder ähnliche Funktionen, dann ist man mit einem Schlag vom Jahr 173x/1940 in die Gegenwart versetzt.
Die Summe aufgedeckter Korruptionsskandale zeigt deutlich, der Film ist ein Spiegelbild der Gegenwart, der Parteienlandschaft!
Denn ein paar kleinere Mitspieler brauchen die Damen und Herrn der Politik nach wie vor um das Volk zu betrügen, sei es um sich selbst oder der Partei satte Geldschwemmen oder ähnliches zu besorgen.
Unter diesen Aspekten ist auch klar warum der Film alszugern vorab als „Nazipropaganda” eingestuft und dadurch verpönt wird.
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Kritik:
Die Alliierten hatten den Film auf eine Verbotsliste gesetzt.
Regisseur Veit Harlan stand nach dem Krieg mehrfach vor Gericht. Er wurde unter anderem wegen „Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angeklagt. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten konnte Harlan jedoch nicht nachgewiesen werden, so daß er freigesprochen wurde. Kritiker des Regisseurs versuchten danach, eine öffentlichkeitswirksame Tätigkeit Harlans in der Bundesrepublik Deutschland durch Boykottaufrufe zu verhindern.
Ferdinand Marian, der Darsteller des Jud Süß, erhielt Berufsverbot und kam 1946 bei einem mysteriösen Autounfall ums Leben.
Heinrich George wurde, wegen seiner Mitwirkung an Jud Süß und anderen Filmen, inhaftiert und starb 1946 im sowjetischen Speziallager Nr. 7, dem von den Sowjets genutzten ehemaligen KZ Sachsenhausen.
Der Schauspieler Werner Krauß erhielt zunächst ebenfalls Berufsverbot und mußte sich in den Jahren 1947/48 in Stuttgart einem langwierigen sogenannten „Entnazifizierungsverfahren“ unterziehen, das mehrfach neu aufgerollt wurde. Krauss wurde schließlich als „minderbelastet“ und in einem sog. Nachverfahren als „Mitläufer“ eingestuft.
Im Juli 1963 hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 31. Januar 1962 auf, mit dem es abgelehnt worden war, die letzte noch vorhandene Kopie des Films „Jud Süß“ einzuziehen und unbrauchbar zu machen.
„Desweiteren finde ich die Argumente von den Historikern lächerlich, wenn sie behaupten, daß dieser Film historisch faktisch falsch ist. Schön, wenn dies so ist, aber die Fehler werden dann auch nie einem vorgeführt, also mir wurden noch keine aufgezeigt. Des Weiteren sollte man bedenken, es ist ein Spielfilm und keine Dokumentation oder ähnliches, doch das vergessen die meisten immer wieder gerne. Wenn Fehler in den heutigen Propagandafilmen aufgezeigt werden, wie z.B. „Der Untergang“, „Napola“, „Sophie Scholl“, „Der rote Baron“ um nur einige zu nennen, kommt es wie aus der Kanone geschossen, das ist künstlerische Freiheit. Wieso wird dies anders behandelt, nur weil es in diesen Filmen um den „Bösen“ Deutschen geht, da kann man ruhig Falschaussagen treffen oder wie?“ – Wilhelm Schmitz – Filmhistoriker
Auszeichnungen:
- staatspolitisch besonders wertvoll
- künstlerisch besonders wertvoll
- Jugendwert
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Quellen:
- http://de.metapedia.org/wiki/Jud_S%C3%BC%C3%9F_(Film)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Jud_S%C3%BC%C3%9F_(Feuchtwanger)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Jud_S%C3%BCss_(Kornfeld)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Jud_S%C3%BC%C3%9F
- http://www.imdb.com/title/tt0032653/
- http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Hauff
- http://de.wikipedia.org/wiki/Lion_Feuchtwanger
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